Hilfe für Absender bei der Paketvorbereitung!

Sehr geehrter Absender!

In diesem Abschnitt können Sie sich mit den allgemeinen Bedingungen bekanntmachen, die den Versand von internationalen Postsendungen betreffen. Hier finden Sie besondere Erfordernisse der Zollbehörden der Länder, in die Sie Ihr Paket schicken.


Verbotene Gegenstände

 

  1. Gegenstände, die ihrem Charakter oder der Verpackung nach für die Mitarbeiter der Post gefährlich sein oder andere Pakete oder Postausrüstung beschmutzen oder beschädigen können.

  2. Drogen, psychotrope Mittel und Präparate, medezin.

  3. Giftstoffe, giftige Pflanzen und Samen.

  4. Dokumente, persönliche Briefe sowie Korrespondenz anderer Art von Personen, die keine Absender und Empfänger, die mit ihnen zusammenleben, sind.

  5. Lebendige Tiere.

  6. Kernmaterial, radioaktive, starkwirkende, ätzende, Spreng- und schnellentzündbare Stoffe, Sprengmittel, Pyrotechnik und andere gefährliche Stoffe.

  7. Kampfwaffen, Handfeuerwaffe und Waffen, Zivil- und Dienstwaffe, Munition, spezielle technische Mittel doppelter Anwendung, dieses komplettierende Mittel, Luft- und Gaswaffe, Elektroschockgeräte und Funkentlader.

  8. Gegenstände amoralen Charakters.

  9. Computer-, Handels-Fracht.

  10. Leichtverderbliche Lebensmittel.

  11. Druckerzeugnisse, darstellende Materialien, Film-, Foto, Audio- und Videomaterialien, die Krieg, soziale, nationale, religiöse, Rassen-, Schicht- und Herkunftsüberlegenheiten, Brutalität, Gewalt und Pornographie propagandieren, die über eine gewaltsame Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung, Zerstörung der Einheit der Länder, wohin das Paket geschickt wird, für die Sicherheitsverletzung dieser Staaten agitieren.

  12. Valuta, Edelmetalle und Gedenkmünzen aus Edelmetallen.

  13. Chemikalien, Ausrüstung und Technologien, die friedlich verwendet werden, die aber auch bei der Herstellung von chemischen Waffen verwendet werden können.

  14. Krankheitserreger (Patogenen) für Menschen, Tiere und Pflanzen, deren genetisch veränderte Formen, Fragmente vom genetischen Material und Ausrüstung, die bei der Herstellung von bakteriologischen und toxischen Waffen verwendet werden können.







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Verbotene Gegenstände und Länder

 

 

 

Land Gegenstände
  Russland
  • Währung der Russischen Föderation
  • Valuta
  • Reifendecken
  Kasachstan    
  • Valuta
  • nationale Währung
  • annullierte Wertpapiere
    (außer Geld, das
    zum numismatischen Zweck geschickt wird)
  • Derivate von Tieren und Pflanzen,
    die im Roten Buch eingetragen sind

 


Zolleinschränkungen bezüglich des Gesamtwertes des Pakets

Russland – der Gesamtwert der Waren, die innerhalb einer Woche an einen Empfänger
zugeschickt werden, darf 200 Euro nicht überschreiten.

(Art. 319 des Zollgesetzes Russlands).

 

 

 

 

Kasachstan – Waren, die an eine natürliche Person geschickt werden und nicht für eine betriebliche oder andere unternehmerische Tätigkeit bestimmt sind, sind bei der Überschreitung der Grenze der Republik Kasachstan vollständig von Zollgebühren und nichttarifmässigen Regeln befreit, wenn folgende Normen eingehalten werden:

 

  1. Das Gewicht ist nicht mehr als 30 Kilogramm;
  2. Der Gesamtwert des Pakets überschreitet nicht die Summe,
    die einschließlich 200 Euro equivalent ist.

(Beschluss der Regierung der Republik Kasachstan vom 9. März 2005).

Ukraine - Der Paketwert darf 100,- Euro nicht überschreiten.

Usbekistan - Der Paketwert darf 80,- Euro nicht überschreiten.

Fuer weitere Informationen, kontaktieren Sie den Operator